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Teilnahmebedingungen für unser Programm

Anmeldung

Anmeldungen sind über das Online-Formular auf der Website ski-club-heidelberg.de möglich. Dabei müssen die Teilnehmer die Teilnahmebedingungen akzeptieren. Sobald die Anmeldung vom Ski Club bestätigt wird, ist innerhalb von zwei Wochen die in der Kursausschreibung aufgeführte Anzahlung zu überweisen. Erst mit Eingang der Anzahlung besteht eine Teilnahmeberechtigung.


Mitgliedschaft

An sämtlichen ausgeschriebenen Veranstaltungen können nur Vollmitglieder teilnehmen. An der DSV Ski- und Snowboardschule bzw. Ausfahrten mit einer maximalen Reisezeit von 4 Tagen sind auch Saisonmitglieder teilnahmeberechtigt. Der Antrag auf Mitgliedschaft befindet sich HIER 


Besondere Corona-Bestimmungen

Die Möglichkeit der Teilnahme hängt von den Corona-Bestimmungen der Reiseländer ab. Eine Haftung für die Folgen von Corona-Maßnahmen der staatlichen Behörden, Betreibern der Unterkunft und Skilifte wird nicht übernommen. Zusatzkosten (Quarantänehotel, vorzeitige Rückreise, Abholung von Jugendlichen etc.) müssen von den Teilnehmern selbst getragen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung von Kursgebühren besteht nicht, insbesondere, wenn die Veranstaltung nicht entsprechend der Ankündigung stattfinden kann. Ersparte oder rückerstattete Aufwendungen werden hingegen an die Teilnehmer weitergeleitet.


Zahlungsweise

Sämtliche Zahlungen sind mit dem entsprechenden Verwendungshinweis auf die in den Ausschreibungen genannten Konten zu überweisen bzw. werden per SEPA-Lastschrift vom genannten Konto abgebucht.


Ausweispapiere

Jeder Teilnehmer ist für die notwendigen Ausweispapiere wie Personalausweis, Impfpass, Corona-Test etc. selbst verantwortlich. Die Teilnehmer sind verpflichtet, auf Verlangen die notwendigen Ausweispapiere bereits bei Reiseantritt dem Kursleiter vorzulegen. Sind diese nicht vollständig, ist der Kursleiter berechtigt, den Teilnehmer von der Reise auszuschließen. Werden Teilnehmer ohne gültige Papiere vom Kursleiter, beim Grenzübertritt oder von dem Betreiber der Unterkunft zurückgewiesen, gehen die Reisekosten und Ausfallkosten zu Lasten des Teilnehmers.


Selbstfahrer

Teilnehmer, die mit dem eigenen PKW anfahren oder von den Erziehungsberechtigten zum Kursort gebracht werden, erhalten keine Rückerstattung der Fahrtkosten. Die Kursleitung ist in jedem Fall über die Selbstfahrt zu unterrichten.


Preis- und Leistungsvorbehalt

Da es sich bei den Kursangeboten nur um solche für die Vereinsmitglieder handelt, besteht, auch bei einer Teilnahmeberechtigung, keine Durchführungsverpflichtung für den Ski Club Heidelberg, insbesondere nicht aus einem Vertragsverhältnis. Der Ski Club Heidelberg ist deshalb berechtigt, jederzeit von einer Durchführung des Kurses ohne nähere Begründung abzusehen. Bereits bezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Die besonderen Corona-Bestimmungen bleiben hiervon unberührt. Die Kursbeträge sind zu Gunsten der Teilnehmer sehr knapp kalkuliert und basieren auf die voraussehbaren Kosten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Verändern sich die Kosten oder der Wechselkurs nachträglich, können die Mehr- oder Minderkosten auf die Gesamtheit der Teilnehmer umgelegt werden, sofern dies nicht unangemessen ist. Dementsprechend ist der Ski Club Heidelberg berechtigt, die angebotenen Leistungen zu ändern.


Sport-Versicherung

Der Ski Club Heidelberg und somit seine Mitglieder sind über den Badischen Sportbund Nord in der Ausübung ihres Sports und der praktischen Vereinsarbeit versichert. Es wird zusätzlich empfohlen, die DSV Aktiv Versicherung (ski-online.de/skiversicherung) abzuschließen. Über den Umfang des Versicherungsschutzes muss sich das Mitglied selbst informieren. Eventuell durch den Ski Club Heidelberg gegebene Auskünfte sind nicht verbindlich. Eine Haftung hierfür kann nicht übernommen werden.


Haftung

Der Ski Club Heidelberg haftet für eventuelle Schäden grundsätzlich nur insoweit, als Versicherungsschutz besteht. Die Begrenzung dieser Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Ski Club Heidelberg beruhen. Zudem gilt die Begrenzung der Haftung nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Ski Club Heidelberg beruhen.


Rücktritt des Teilnehmers

Bei einem Rücktritt muss die Kursgebühr abzüglich ersparter Aufwendungen gezahlt werden. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer einen Ersatz stellt oder der Kurs trotz des Rücktritts ausgebucht ist.


Pflichten der Teilnehmer

Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, den Weisungen der Betreuer Folge zu leisten, sowie die jeweils bestehende Hausordnung einzuhalten. Bei groben Verstößen ist die Kursleitung ermächtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen und auf seine Kosten nach Hause zu schicken. Bei einem nicht voll geschäftsfähigen Teilnehmer erklärt der gesetzliche Vertreter mit der Anmeldung sein Einverständnis, dass bei einem Ausschluss von der Teilnahme der Teilnehmer ohne besondere Begleitung die Heimreise antreten darf. Ein Anspruch auf Rückerstattung des einbezahlten Kursbetrages oder eines Teils desselben besteht nicht. Grundsätzlich muss jeder Teilnehmer bereit sein, mit Kameradschaft und Hilfsbereitschaft zum Gelingen einer Veranstaltung beizutragen.