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DSV-Regeln für den Skisportler in der Natur

Skisportler haben die schönste Sportstätte, die freie Natur. Sie ist Heimat für Tiere und von Pflanzen, die auf einem empfindlichen Boden gedeihen. Sie schützt auch den Menschen selbst. Alle sind aufgerufen, die Landschaft zu schonen, um auch in Zukunft Wintersport in einer natürlichen Umwelt ausüben zu können. Der Deutsche Skiverband (DSV) bittet die Skisportler, dazu beizutragen, indem Sie folgende Regeln des DSV-Umweltbeirates beachten:

  1. Halten Sie sich an präparierte Loipen, Pisten oder bezeichnete Routen.
  2. Fahren Sie nie im Jungwald; er schützt Tiere und ist besonders empfindlich gegen Schäden.
  3. Meiden Sie im Zweifel den Wald, besonders dann, wenn das Tourenziel auch über Freiflächen erreicht werden kann.
  4. Meiden Sie schneearme Südlagen, auf denen Wildtiere ihre kärgliche Winterkost finden.
  5. Schonen Sie geschützte Gebiete, in denen der Skilauf untersagt ist.
  6. Beachten Sie Hinweistafeln und Veröffentlichungen.
  7. Lassen Sie Ihren Hund nicht auf Loipen und Pisten laufen. Hunde stören Wildtiere erheblich.
  8. Bleiben Sie Wildfütterungen fern.
  9. Vermeiden Sie Lärm.
  10. Unterlassen Sie Skilaufen bei Dämmerung und Nacht. Wildtiere geraten dabei besonders in Panik.
  11. Nehmen Sie Ihren Abfall mit nach Hause. Er gehört auch nicht unter den Schnee.
  12. Fahren Sie nach Möglichkeit zum Skilauf mit "öffentlichen Verkehrsmitteln“. Nutzen Sie Angebote zum "Park and Ride".

FIS-Verhaltensregeln auf der Piste

  1. Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder
    Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
  2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
    Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee-, und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
  3. Wahl der Fahrspur
    Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
  4. Überholen
    Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
  5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren
    Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren oder nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
  6. Anhalten
    Jeder Skifahrer oder Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
  7. Aufstieg und Abstieg
    Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
  8. Beachten der Zeichen
    Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
  9. Hilfeleistung
    Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
  10. Ausweispflicht
    Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalls seine Personalien angeben.

Deutscher Ski-Verband
http://www.ski-online.de/

FIS - Internationaler Ski Verband
http://www.fis-ski.com/de/

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 08. September 2011 14:15